Zahlreiche Lockerungen in aktueller Coronaschutzverordnung

Heute, am 4. März 2022, tritt eine neue Fassung der geltenden Coronaschutzverordnung vom 11. Januar 2022 mit zahlreichen Lockerungen in Kraft. Für uns bedeutet dies, dass das Tragen einer Maske auf unserem Gelände im Außenbereich nicht mehr empfohlen wird. Darüber hinaus gilt nun auch in unserer Clubgastronomie die 3-G-Regel, d.h. auch ungeimpfte Personen haben wieder Zutritt, wenn sie aktuell getestet sind. Einzelheiten zu den Lockerungen entnehmen Sie der aktuellen Coronaschutzverordnung.

Hans-Joachim Brandl

Top