Clubinterne Coronaregeln (Stand 01.12.2020)

Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie unsere clubinternen Coronaregeln in der derzeit aktuellen Fassung (Stand 01.12.2020).

Gemäß der am 01.12.2020 in Kraft tretenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein Westfalen gilt die Maskenpflicht nun für alle geschlossenen Räume, dementsprechend auch für unsere Caddyräume. Auch darf sich in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen jeweils nur noch eine Person aufhalten, was dementsprechend ebenfalls für unsere Caddyräume gilt. Desweiteren ist der Verzehr von im Take-Away gekauften Speisen und Getränken in einem Umkreis von 50 Metern um das Clubhaus herum untersagt.

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