Golfen auch weiterhin nicht erlaubt

In der Bund-Länder-Konferenz vom 19.01.2021 haben sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten darauf verständigt, die aktuell geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über den 31. Januar hinaus bis zum 14. Februar zu verlängern. Unverändert bleibt so jeglicher Sport, auch Individualsport wie Golf, auf allen öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen untersagt. Den Text der aktuellen, ab dem 25.01.2021 geltenden Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin aktuell.

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